Partnerbedingungen der Fashion ID GmbH & Co. KG für das Peek & CloppenburgDüsseldorf Influencer Partnerprogramm

 

1. Geltung, Vertragsschluss, Leistung in Person

1.1 Fashion ID GmbH & Co. KG, Berliner Allee 2, D-40212 Düsseldorf (nachfolgend „Fashion ID“) verkauft in der Bundesrepublik Deutschland online unter der Domain peek-cloppenburg.de Waren an Endkunden. Fashion ID hat mit der Easy MARKETING GmbH, Asselner Hellweg 124, D-44319 Dortmund (nachfolgend „Easy Marketing“) eine Rahmenvereinbarung geschlossen, nach der Easy Marketing Fashion ID eine geschlossene Affiliate-Plattform zur Verfügung stellt, die es Fashion ID als Advertiser ermöglicht, ein Private Affiliate Network zu betreiben, in dem Fashion ID über die Plattform Werbemittel bereitstellt und gegenüber den Influencern die vergütungspflichtigen Tatbestände (Click, View, Lead, Sale) und die Höhe der jeweiligen Vergütung festlegt (nachfolgend „Peek & Cloppenburg* Düsseldorf Influencer Partnerprogramm“).

1.2 Diese Rahmenvereinbarung stellt es Fashion ID frei, die Pflichten des Influencers gegenüber dem Advertiser in gesonderten Bedingungen (nachfolgend: „Partnerbedingungen“) zu konkretisieren und zu ergänzen. Dieser Ergänzung und Konkretisierung dienen die nachfolgenden Partnerbedingungen.

1.3 Der Influencer unterwirft sich mit seiner Anmeldung im Peek & Cloppenburg* Düsseldorf Influencer Partnerprogramm für sämtliche Anwendungen einschließlich Desktop, Mobile und Apps, den nachfolgenden Partnerbedingungen der Fashion ID und verpflichtet sich gegenüber Fashion ID zur Einhaltung dieser Partnerbedingungen. Ergänzend zu diesen Partnerbedingungen gelten die Regelungen der „Onboarding-Unterlage“, die dem Influencer von Fashion ID zu Beginn der Kooperation zur Verfügung gestellt wird. Diese Onboarding-Unterlage ist vollumfänglicher rechtlicher Bestandteil dieser Partnerbedingungen. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Partnerbedingungen und der Onboarding-Unterlage haben die Regelungen der Onboarding-Unterlage Vorrang.

1.4 Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden die Partnerbedingungen keine Anwendung.

1.5 Es besteht kein Anspruch des Influencers auf Teilnahme am Peek & Cloppenburg* Düsseldorf Influencer Partnerprogramm.

1.6 Der registrierte und von Fashion ID akzeptierte Influencer hat im Rahmen des Peek & Cloppenburg* Düsseldorf Partnerprogramms, soweit er nach diesen Partnerbedingungen zulässige Mediamaßnahmen ausführt, einen Vergütungsanspruch gegen Easy Marketing. Die genaue Höhe der Vergütung (insbesondere die prozentuale Provision auf validierte Bestellungen nach Retouren) ergibt sich aus der jeweils gültigen Onboarding-Unterlage.

1.7 Es besteht kein Anspruch des Influencers auf eine fehler- oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der im Rahmen des Peek & Cloppenburg* Düsseldorf Influencer Partnerprogramms beworbenen Websites bzw. auf eine fehlerfreie Angabe von Produktdarstellungen oder das Zurverfügungstellen fehlerfreier Werbemittel oder Dateien durch Fashion ID.

 

*Es gibt zwei unabhängige Unternehmen Peek & Cloppenburg mit Hauptsitzen in Düsseldorf und Hamburg. Dieses Partnerprogramm gehört zur Düsseldorfer Unternehmensgruppe, deren Häuserstandorte Sie hier finden.

 

2. Hinweispflichten und Freigaben

2.1 Der Influencer wird hiermit darauf hingewiesen, dass es zwei unabhängige Unternehmen Peek & Cloppenburg mit ihren Hauptsitzen in Düsseldorf und Hamburg gibt. Fashion ID gehört zur Unternehmensgruppe der Peek & Cloppenburg B.V. & Co. KG, mit Sitz in Düsseldorf, und steht in keinerlei Beziehung zur Unternehmensgruppe der Peek & Cloppenburg KG mit Sitz in Hamburg. Dem Influencer ist bekannt, dass eine Verwendung von Werbemitteln ohne Hinweis, der über das Verhältnis zwischen den Unternehmen Peek & Cloppenburg mit Sitz in Hamburg und Düsseldorf aufklärt (nachfolgend „Disclaimer“), in Teilen der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist.

2.2 Damit die Verwendung des Namens „Peek & Cloppenburg“ nicht irreführend ist, und im Rahmen von kommunikativen Maßnahmen des Influencers, die er in eigener Verantwortung unter Beachtung dieser Vorgaben selbst auf seinem Social Media-Profil erstellt, kein Zweifel darüber entsteht, auf welches der beiden gleichnamigen Unternehmen sich diese beziehen, darf der Name „Peek & Cloppenburg“ und hieraus abgeleitete Kurzformen wie „P&C“ oder „PuC“ sowie die URL „peek-cloppenburg.de“ im Rahmen dieses Partnerprogramms auf bundesweit abrufbaren Kanälen (wie z.B. Instagram) aus rechtlichen Gründen nur verwendet werden, wenn zugleich in unmittelbarer Nähe ein deutlicher aufklärender Hinweis erfolgt, aus dem eindeutig hervorgeht, dass (i) es zwei unabhängige Unternehmen Peek & Cloppenburg mit ihren Hauptsitzen in Düsseldorf und Hamburg gibt, (ii) sich der verwendete Name, die Kurzbezeichnung oder die URL auf das Düsseldorfer Unternehmen Peek & Cloppenburg bezieht und (iii) ein Verweis auf die Häuserstandorte des Düsseldorfer Peek & Cloppenburg Unternehmens erfolgt. Ein solcher Aufklärungshinweis kann beispielsweise wie folgt lauten:

Es gibt zwei unabhängige Unternehmen Peek & Cloppenburg mit ihren Hauptsitzen in Düsseldorf und Hamburg. Dieser Beitrag bezieht sich auf das Düsseldorfer Unternehmen, deren Häuserstandorte unter peek-cloppenburg.de/de/stores zu finden sind.

Dabei muss der Hinweis auf die Häuserstandorte im Internet – sofern technisch möglich – als anklickbarer Link gestaltet werden, der auf die Seite peek-cloppenburg.de/de/stores verweist, auf der die Häuserstandorte eingesehen werden können. Der Hinweis muss leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Sofern im Einzelfall kein Aufklärungshinweis möglich ist (und nur dann), muss zur Abgrenzung mindestens die Bezeichnung „Peek & Cloppenburg Düsseldorf“ oder „P&C Düsseldorf“ verwendet werden. Eine Verwendung von „Peek & Cloppenburg“, „P&C“, „PuC“ und/oder der URL „peek-cloppenburg.de“ in Alleinstellung ist unzulässig, da irreführend und darf keinesfalls erfolgen.

2.3 Mit der Teilnahme am Peek & Cloppenburg* Düsseldorf Influencer Partnerprogramm verpflichtet sich der Influencer, sich an die vorgenannten Vorgaben zu haltenDem Influencer ist bewusst, dass bei einer Zuwiderhandlung mit rechtlichen Sanktionen, insbesondere der Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu rechnen ist.

2.2 Etwaige Ausnahmen im Einzelfall dürfen nur nach detaillierten Vorgaben von Fashion ID gemacht werden und bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Fashion ID.

 

3. Werbeumfeld, Zugelassene Werbemittel

3.1 Der Influencer ist nicht verpflichtet, im Rahmen des Peek & Cloppenburg* Düsseldorf Influencer Partnerprogramms mit Fashion ID tätig zu werden; es unterliegt seiner freien Entscheidung, ob und welche Werbemittel von Fashion ID er in sein Werbeumfeld integriert. Soweit der Influencer im Rahmen des Peek & Cloppenburg* Düsseldorf Influencer Partnerprogramms allerdings Mediadienstleistungen erbringt, erfolgt dies mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Außerdem übernimmt der Influencer, mit Wirkung gegenüber Fashion ID, die in diesen Partnerbedingungen bezeichneten Pflichten.

3.2 Bei den von Fashion ID zur Verfügung gestellten Werbemitteln handelt es sich um Gutscheine/Gutscheincodes. Bei der Bewerbung von Gutscheinen/Gutscheincodes gibt der Influencer stets die Voraussetzungen zur Einlösung der Gutscheine (wie z.B. Angebotsinhalt, Gültigkeitsdauer der Gutscheine etc.) an. Abgelaufene Gutscheincodes sind mit Ablaufdatum von der Website zu entfernen.  Die spezifischen operativen Details werden in der Onboarding-Unterlage definiert.

3.3 Zulässiges Werbeumfeld des Influencers ist ausschließlich das bei Anmeldung im Peek & Cloppenburg* Düsseldorf Influencer Partnerprogramm von Fashion ID ausdrücklich bezeichnete Werbeumfeld (z. B. Social Media Kanäle) des Influencers. Hierfür bedarf es einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Fashion ID, anderenfalls ist das Posten von Content von Fashion ID im Rahmen dieses Partnerprogramms unzulässig. Der Influencer unterlässt die Benutzung von URLs oder App-Namen, die Marken der von Fashion ID verkauften Produkte beinhalten. Derartige URLs und Apps gehören nicht zum zulässigen Werbeumfeld.

3.4 Das Werbeumfeld des Influencers darf keine rechts-/sittenwidrigen Inhalte, einschließlich gewaltverherrlichender, pornographischer oder sexuell eindeutiger Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter aufweisen. Auch darf die Gestaltung des Werbeumfeldes einschließlich der Platzierung von Hyperlinks oder Werbemitteln innerhalb des Werbeumfeldes nicht geeignet sein, den Ruf oder die Wertschätzung der von Fashion ID angebotenen Waren oder Dienstleistungen, der Marken oder des Geschäftsbetriebes von Fashion ID oder der Unternehmen, deren Produkte von Fashion ID angeboten werden, zu beeinträchtigen. In Zweifelsfällen wird der Influencer eine vorherige Auskunft bei Fashion ID einholen, ob das Werbeumfeld im Einklang mit den vorgenannten Anforderungen ist. Der Influencer wird jegliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen, wenn sein Werbeumfeld Anlass zur Auskunft gegenüber Behörden gibt. Vorstehendes gilt entsprechend, wenn der Influencer durch Link oder ähnliche Technologien auf Internetseiten Dritter verweist.

 

4. Nebenpflichten des Influencers

4.1 Die Parteien sind einander zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität verpflichtet. Der Influencer wird sich öffentlich nicht negativ über Fashion ID oder andere Unternehmen der P&C-Gruppe1 oder deren Produkte oder Dienstleistungen äußern. Er wird keine Handlungen oder Unterlassungen vornehmen, die einen negativen Einfluss auf den Ruf und die Geschäftsinteressen von Fashion ID oder anderen Unternehmen der P&C-Gruppe haben können. Dies gilt insbesondere auch für Beiträge in Social Media sowie in eigenen Textbeiträgen.

4.2 Dem Influencer obliegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihm im Rahmen des Peek & Cloppenburg* Düsseldorf Influencer Partnerprogramms erbrachten Mediamaßnahmen. Der Influencer wird durch seine Tätigkeit die Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Bild- sowie Markenrechte oder sonstige Rechte ohne gesetzlichen Sonderschutz, nicht verletzen. Er wird die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Telemediengesetzes (TMG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sowie der verbraucherrechtlichen Informationspflichten einhalten. Es unterliegt der Verantwortung des Influencers, dass redaktionelle Werbung einschließlich Werbelinks von redaktionellen Beiträgen abgegrenzt und klar als Werbung erkennbar und gekennzeichnet ist.

4.3 In den Storys/Posts des Influencers darf keine vergleichende Werbung mit Produkten anderer Hersteller oder Händler enthalten sein.

4.4 Fashion ID kann der Verwendung eines vom Influencer nicht ordnungsgemäßen verwendeten Werbemittels jederzeit mit sofortiger Wirkung widersprechen, in diesem Fall ist der Influencer verpflichtet, das Werbemittel unverzüglich aus dem Werbeumfeld zu entfernen.

 

5. Missbrauchsverbot

5.1 Der Influencer hat jegliches missbräuchliches Verhalten im Zusammenhang mit dem Peek & Cloppenburg* Düsseldorf Influencer Partnerprogramm zu unterlassen.

5.2 Der Influencer wird ausschließlich Gutscheine bewerben, die Fashion ID ausdrücklich für den Influencer freigegeben und/oder mittels Partner/Newsletter kommuniziert hat. Die Bewerbung anderer Gutscheine, etwa aus Endkunden-Newslettern, Printanzeigen oder Kundenservice-Kontakten ist nicht gestattet. Bei der Bewerbung von Gutscheinen gibt der Influencer stets die Voraussetzungen zur Einlösung der Gutscheine (wie z.B. Angebotsinhalt, Gültigkeitsdauer der Gutscheine etc.) an. Abgelaufene Gutscheincodes sind mit Ablaufdatum von der Website zu entfernen.

5.3 Missbräuchlich ist zudem insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgendes Verhalten:

- Clicks, die nicht per Hyperlink auf die Website des Advertisers generiert werden,

- durch technische Vorrichtungen (z.B. Clickgeneratoren) automatisch erzeugte sowie durch Zwang oder Täuschung initiierte Clicks, Views oder Calls,

- die Zahlung einer Vergütung an den User für die Durchführung von Clicks, Views und Calls,

- Clicks, die mit einem Aktionszwang verbunden sind, wie z.B. dem Absenden einer SMS-Nachricht, der Teilnahme an einem Gewinnspiel oder der Verwendung des Clicks in einem Paid Email System, sofern keine vorherige schriftliche Zustimmung von Fashion ID vorliegt,

- Maskieren, Verändern von Links, direktes Weiterleiten auf die Website www.peek-cloppenburg.de, Eigenbuchungen des Influencers/von dessen Mitarbeitern, Leiharbeitern oder sonstiger im Auftrag des Influencers handelnder Personen sowie von Verwandten dieser Personen.

 

6. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Partnerbedingungen

6.1 Der Influencer hat für Transaktionen, die unter Zuwiderhandlung des Influencers gegen die Ziff. 2., Ziff. 3, Ziff. 4 und Ziff. 5 (nachfolgend: „Verstoß“), erfolgen, keinen Anspruch auf Vergütung. Bereits als vergütungspflichtig erfasste Transaktionen werden storniert.

6.2 Für den Fall eines Verstoßes ist Fashion ID berechtigt, die Teilnahme am Peek & Cloppenburg* Düsseldorf Influencer Partnerprogramm mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Influencer mit sofortiger Wirkung aus dem Peek & Cloppenburg* Düsseldorf Influencer Partnerprogramm auszuschließen.

6.3 Für jeden schuldhaften Verstoß verpflichtet sich der Influencer zur Zahlung einer angemessenen, der Höhe nach durch Fashion ID nach billigem Ermessen zu bestimmenden und im Streitfall durch das zuständige Gericht auf die Angemessenheit hin zu überprüfenden Vertragsstrafe. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Gezahlte Vertragsstrafen werden hierauf jedoch angerechnet.

6.4 Sollte Fashion ID wegen eines Verstoßes von Dritten abgemahnt oder sonst außergerichtlich oder gerichtlich in Anspruch genommen werden, ist der Influencer verpflichtet, Fashion ID sämtliche Schäden zu ersetzen und Fashion ID von sämtlichen Ansprüchen des Dritten freizustellen, soweit er gegenüber Fashion ID haftet, und Fashion ID etwaige im Zusammenhang mit der Rechtsverteidigung entstandene Aufwendungen zu erstatten. Vorstehende Verpflichtungen umfassen auch die Übernahme bzw. Erstattung der tatsächlich anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung. Sofern Fashion ID für die Rechtsverteidigung Informationen oder Erklärungen des Influencers benötigt, wird dieser Fashion ID diese Informationen unverzüglich in geeigneter Form mitteilen und die Erklärungen unverzüglich abgeben und alle sonstigen angemessenen Mitwirkungshandlungen vornehmen.

 

7. Haftung

7.1 Fashion ID haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer etwa von Fashion ID übernommenen Garantie.

7.2 Bei fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Fashion ID begrenzt auf die Höhe des Schadens, der nach Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf.

7.3 Eine weitergehende Haftung von Fashion ID besteht nicht.

7.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Fashion ID.

 

8. Geheimhaltung / Rechte an Daten / Tracking

8.1 Der Influencer verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit erlangte betriebsinterne Vorgänge des Advertisers und anderer Unternehmen der P&C-Gruppe (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen sind insbesondere alle als vertraulich gekennzeichneten bzw. benannten oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehenden Informationen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, die über die Seite des Influencers generierte Nachfrage, den durchschnittlichen Bestellwert sowie die Storno-/Retourenquote. Vertrauliche Informationen sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht überlassen werden, mit Ausnahme vertrauenswürdiger Dritter, soweit diese zum Zweck der Teilnahme am Peek & Cloppenburg* Düsseldorf Influencer Partnerprogramm von diesen Kenntnis erlangen müssen. Der Influencer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass solche Dritten sich im gleichen Maße zur Geheimhaltung verpflichten, und ist für die Einhaltung dieser Pflichten durch die Dritten verantwortlich.

8.2 Die vorgenannten Geheimhaltungspflichten gelten nicht hinsichtlich vertraulicher Informationen, die im Zeitpunkt der Teilnahme am Peek & Cloppenburg* Düsseldorf Influencer Partnerprogramm bereits öffentlich bekannt waren oder die zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verletzung dieser Bestimmung öffentlich bekannt werden, oder die aufgrund zwingenden Rechts oder finaler behördlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen, vorausgesetzt, dass der Influencer dem Advertiser rechtzeitig vorher Mitteilung von der Veröffentlichung macht.

8.3 Der Influencer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter entsprechend dieser Geheimhaltungsregelung zu verpflichten.

8.4 Die Pflichten aus dieser Geheimhaltungsregelung gelten über die Beendigung der Teilnahme am Peek & Cloppenburg* Düsseldorf Influencer Partnerprogramm hinaus fort, solange nicht die betreffenden Vorgänge oder Tatsachen ohne Verschulden des Influencers öffentlich zugänglich geworden sind.

8.5 Der Influencer erwirbt keine Rechte an den im Rahmen des Peek & Cloppenburg* Düsseldorf Influencer Partnerprogramms von Fashion ID erhobenen/gespeicherten Daten, derartige Rechte stehen ausschließlich Fashion ID zu. Der Influencer führt keinerlei Daten von Fashion ID mit eigenen oder Daten Dritter zusammen. Das Poolen von Daten verschiedener Advertiser oder sonstiger Werbekunden bzw. solche älterer und neuerer Werbekampagnen ist ausdrücklich untersagt, soweit nicht vorher ausdrücklich schriftlich mit Fashion ID vereinbart.

8.6 Alle Aktivitäten des Partners im Zusammenhang mit seinen Mediamaßnahmen werden über den Trackingpixel von Easy Marketing protokolliert und Fashion ID zugänglich gemacht. Die Ergebnisse des Tracking werden dem Influencer gemäß den Vereinbarungen mit Easy Marketing über Statistiken und Reports zugänglich gemacht.

 

9. Gerichtsstand / Rechtswahl / Änderungen/ Schlussbestimmungen

9.1 Diese Partnerbedingungen unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der deutschen Gerichte sowie dem deutschen materiellen Recht (mit Ausnahme des UN- Kaufrechts) unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. National ausschließlich zuständig sind die Gerichte am Sitz des Advertisers. Der Advertiser ist wahlweise berechtigt, Klage am Sitz des Influencers zu erheben.

9.2 Beabsichtigt der Advertiser diese Partnerbedingungen zu ändern, wird er dies dem Influencer mitteilen. Widerspricht der Influencer nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, treten die Änderungen der Partnerbedingungen mit Ablauf der zwei Wochen in Kraft. Der Advertiser wird den Influencer auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen eines nicht form- und fristgerecht erfolgten Widerspruchs in seiner Mitteilung hinweisen.

9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Partnerbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit der Partnerbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Stand: Juni 2026

 

 

1 "P&C Gruppe“ bezeichnet alle direkten und indirekten Tochtergesellschaften der JC Switzerland Holding AG (CHE-392.834.977), Innere Güterstrasse 2, 6300 Zug, Schweiz, sowie jedes andere Unternehmen, das aus den Vorgenannten durch umwandlungsrechtliche Maßnahmen wie Verschmelzung, Abspaltung, Ausgliederung oder vergleichbare Maßnahmen entsteht.